Home Aus unserer Hand Bäuerinnen-Dienstleisterin werden Schritte zur Ausübung der Tätigkeit

Schritte zur Ausübung der Tätigkeit

Goethe sagte einst: „Alles auf der Welt kommt auf einen gescheiten Einfall und auf einen festen Entschluss an.“ Wie wahr.

Vor Absolvierung des Lehrgangs sollte sich die Bäuerin sich über folgende Punkte informieren und im Klaren sein:

  1. Sie muss die Entscheidung treffen, als Unternehmerin tätig zu werden. Diese Entscheidung muss sie in allererster Linie für sich persönlich und mit ihrer Familie abklären. Die Familie sollte auf alle Fälle in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden. Ist die Entscheidung gefallen und will die Bäuerin als Dienstleiterin aktiv sein, so muss sie sich
  2. über die Ausbildungsmöglichkeiten zu Bäuerin Dienstleisterin informieren. Das Büro der Südtiroler Bäuerinnenorganisation gibt dazu gerne Auskunft. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die
  3. Klärung der steuerlichen und rechtlichen Situation. Die Steuerberatung in den Bezirken des SBB gibt hier gemeinsam mit der SBO gerne Auskunft über die beste mögliche Lösung der individuellen Situation.
  4. Die interessierte Bäuerin meldet sich im Büro der Südtiroler Bäuerinnenorganisation zum Lehrgang an.
  5. Vor Absolvierung der Ausbildung wird ein Aufnahme- bzw. Kennenlerngespräch geführt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Basis- und des Fachmoduls kann die Bäuerin dem Dienstleistungsportal beitreten. Dazu müssen folgende Schritte durchlaufen werden:

  1. Ausfüllen des Anmeldeformulars zur Aufnahme in das Dienstleistungsportal und dieses an das Büro der Südtiroler Bäuerinnenorganisation senden
  2. Vertreterinnen der Landesführung besichtigen Bauernhof
  3. Landesbäuerinnenrat entscheidet über Aufnahme
  4. Bei positivem Bescheid: Dienstleisterin bekommt Qualitätsrichtlinien und Markenvereinbarung ausgehändigt und verpflichtet sich durch eine Unterschrift, diese einzuhalten
  5. Außerdem bekommt die Bäuerinnen-Dienstleisterin Brief mit Informationen und Spesendeckungsbeitrag zugestellt
  6. Nach Gleichung des Spesendeckungsbeitrags stellt die SBO die Bäuerinnen-Dienstleisterin auf die Homepage und nimmt sie in ihre Verteilerliste auf.

Damit ist sie Mitglied des Dienstleistungsportals und berechtigt, alle Aus -und Weiterbildungen sowie Angebote, welche für die Bäuerinnen-Dienstleiterinnen gemacht wurden, zu nutzen. Gleichzeitig muss die Bäuerin selbst aktiv werden und Werbung für ihre Tätigkeit machen.

Mitglied im Dienstleistungsportal können Südtiroler Bäuerinnen werden, die ordentliches Mitglied der Südtiroler Bäuerinnenorganisation sind. Informationen dazu erhalten Sie im Büro der Südtiroler Bäuerinnenorganisation.

 

Kontakt:

K.-M. Gamper Str. 5
Tel.: +39 0471 999 460
I-39100 Bozen
info@baeuerinnen.it

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