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Ungerechtfertigte Aufforderungen zur INAIL

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Ungerechtfertigte Aufforderungen zur INAIL- Haushaltsunfallversicherung in Umlauf

Bauernversicherte Frauen und Männer sind von der Pflicht zur Entrichtung der INAIL-Haushaltsunfallversicherung ausgenommen.

Diese Versicherung ist nur für folgende Personen pflichtig, welche

• sich in einem Alter zwischen 18 und 65 Jahren befinden;

• eine Tätigkeit für die Pflege der Familienangehörigen und der Wohnungen, in der sie wohnen, ausüben;

• nicht weisungsgebunden sind;

• die Arbeit im Haushalt gewohnheitsmäßig und ausschließlich verrichten und keine andere Tätigkeiten für welche die Pflicht zur Eintragung in eine andere Sozialversicherung, bzw.- kasse vorgesehen ist, ausüben.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des SBB Patronates ENAPA in den Bezirken kostenlos zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.sbb.it/patronat.